Die Sprachförderung kann bis zu max. 160 Unterrichtseinheiten zu einer Dauer von jeweils 45 Minuten umfassen.
Bei TeilnehmerInnen mit einem AVGS umfasst die Sprachförderung bis zu max. 90 Unterrichtseinheiten zu einer Dauer von jeweils 45 Minuten.
Sie vereinbaren ganz individuell mit Ihrer Lehrkraft den gesamten Umfang an Unterrichtseinheiten pro Tag.